- Schiffssicherheitszeugnis
- Schiffs|sicherheitszeugnis,an Bord mitzuführende amtliche Bestätigung, dass ein Schiff den internationalen und nationalen Schiffssicherheitsvorschriften entspricht, für deutsche Seeschiffe ausgestellt von der See-Berufsgenossenschaft. Es gibt Sicherheitszeugnisse für Fahrgastschiffe (Gültigkeit 1 Jahr), Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe (Gültigkeit 2 Jahre), Bau-Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe (Gültigkeit 5 Jahre), Funk-Sicherheitszeugnisse (Gültigkeit 1 Jahr), Freibordzeugnisse (Gültigkeit 5 Jahre), Zeugnisse über die Verhütung der Ölverschmutzung (Gültigkeit 5 Jahre) und Schiffsbesatzungszeugnisse (Gültigkeit 2 Jahre).
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Schịffs|si|cher|heits|zeug|nis, das: an Bord mitzuführende amtliche schriftliche Bestätigung als Beleg dafür, dass ein Schiff den internationalen u. nationalen Sicherheitsvorschriften entspricht.
Universal-Lexikon. 2012.